
HGB ade, willkommen in der Welt von IFRS und US-GAAP - Oder: Rettet das BilMoG die deutsche Identität?
Das HGB ist tot - es lebe das HGB! Die einen meinen, die Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch sei mehr als überholt - die anderen sehen darin einen Garanten, der es Unternehmen ermöglicht, Krisensituationen durch die Aktivierung stiller Reserven deutlich besser zu überstehen.
"Für die meisten mittelständischen Unternehmen in Deutschland ist eine Bilanzierung nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS völlig übertrieben," stellt Rainer Höttges fest, der als CPA und Interim Manager für TreuenFels national und international Kunden betreut. Der hohe buchhalterische Aufwand, der innerhalb der Finanzabteilungen entstehe, sei unter dem Strich einfach zu kostenintensiv: "Vorerst wird es beim Großteil des deutschen Mittelstandes keine Bilanzierung nach IFRS geben. Die aktuelle Entwicklung läuft aber darauf hinaus, dass das HGB immer mehr an Bedeutung verliert und im internationalen Kontext mittel- bis langfristig keine Überlebenschance hat."
Neuer Rechnungslegungsstandard ab 2009
Als eine Art Lebensretter präsentiert sich jetzt das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG, das die größte Reform des HGB seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985 darstellt. Der heftig kritisierte Referentenentwurf des BilMoG aus dem November 2007 wurde inzwischen überarbeitet und am 21. Mai dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossen. Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Bilanzrechts wurde dem Bundesrat zugeleitet, der Anfang Juli bereits eine erste Stellungnahme abgegeben hat. Wesentliche Änderungen des Gesetzesentwurfs hat es bisher nicht gegeben und sind offenbar auch nicht mehr zu erwarten, so dass eine abschließende Zustimmung des Bundesrates innerhalb der 2. Jahreshälfte erwartet werden kann.
Das BiMoG gilt bereits für alle Geschäftsjahre, die in 2009 beginnen und lehnt sich schon heute in vielen Punkten an die internationalen Standards an: Aufbauend auf dem HGB-Bilanzrecht soll es nach dem Wunsch des Bundesjustizministeriums eine vollwertige Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten. Mit dem vorläufigen Festhalten am HGB wird vom Mittelstand der Druck genommen, die aufwendigen und kostenintensiven IFRS-Rechnungslegungsstandards anzuwenden, deren Implementierung gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen als Belastung empfunden wird.
Bilanzierung nach BilMoG nur Zwischenlösung
Mittelfristig werden sich die internationalen Rechnungslegungsstandards allerdings auch im Mittelstand bemerkbar machen und Entscheider tun gut daran, sich auf die zukünftige Entwicklung einzustellen: Nach Ansicht von Rainer Höttges stellt das BilMoG nur eine Zwischenlösung auf dem Weg zu einem europaweit einheitlichen Standard dar, der durch die Bestrebungen der EU intensiv vorangetrieben wird. Mit dem HGB stehen nach Höttges die Deutschen jedenfalls auf weiter Flur allein da und die Chancen, wesentliche Teile des deutschen Bilanzrechts in einen neuen Standard zu übernehmen, sind eher gering.
Letztlich stellt sich gerade für international tätige Unternehmen die Frage, ob eine schrittweise oder komplette Umstellung auf IFRS nicht schon heute sinnvoll ist. In seiner Funktion als Interim Manager der TreuenFels Finance & Controlling Careers erarbeitet Höttges zusammen mit Kunden Strategien für die Übergangsphase von HGB zu BilMoG, zu IFRS oder auch zu US-GAAP. Aus Sicht des Interim Managers ist es für bestimmte nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen durchaus sinnvoll, sich bereits heute auf IFRS vorzubereiten, denn auch Banken bevorzugen für ihre Ratings den IFRS-Standard. Das kann bei der Kreditvergabe und den entsprechenden Konditionen enorme Vorteile bringen.
Deutsches Vorsichtsprinzip prägt HGB
Die umfassende Reform des Handelsrechts ist nach Meinung vieler Experten ein längst überfälliges Zugeständnis, denn die Bilanzierung nach HGB hat deutliche Grenzen hinsichtlich der Aussagekraft des Jahresabschlusses: Während IFRS und US-GAAP an Investoreninteressen ausgerichtet sind und nach dem jeweils aktuellen Wert des Unternehmens fragen, steht beim HGB der Gläubigerschutz im Mittelpunkt und damit die Frage: "Erhalte ich als Kreditgeber mein Geld zurück?" Außerdem dominiert in Deutschland das Imparitätsprinzip, nach dem Gewinne nur dann ausgewiesen werden dürfen, wenn sie realisiert wurden, Verluste müssen dagegen schon dann angezeigt werden, wenn sie zu erwarten sind. Ein durchaus bodenständiger Ansatz - allerdings mit typisch deutschen Tiefstaplerqualitäten.
Der traditionell vorsichtige deutsche Kaufmann scheint offenbar mehr in der Gegenwart verhaftet zu sein und weniger Optimismus zu versprühen als beispielsweise der US-Unternehmer, der Anteilseigner und der Investor, für den einerseits der "fair value", andererseits aber auch das Zukunfts-Potenzial eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind. Übrigens auch eine typisch deutsche Frage bei Bankern, ist die Frage nach den Sicherheiten, wenn es um die Vergabe von Krediten an Unternehmensgründer geht. Hier treffen im wahrsten Sinne zwei Welten aufeinander: Die deutsche Kreditgeber- und die amerikanische Kapitalgebermentalität.
Und nimmt man das HGB als Spiegel der deutschen Kaufmannsseele, so lassen sich deutsche Unternehmer offenbar ungern in die Karten schauen: Der Abschluss nach HGB steht nicht gerade für Transparenz und hat bekanntermaßen nur geringe Aussagekraft hinsichtlich des Unternehmenspotenzials. Durch das deutsche BilMoG wird nun die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses erhöht und für deutlich mehr Transparenz gesorgt.
IFRS für KMUs (SME-IFRS) noch nicht anwendbar
Während IFRS oder alternativ US-GAAP für kapitalmarktorientierte Unternehmen zwingend sind, gibt es für den übrigen Mittelstand erst einmal Entwarnung hinsichtlich einer IFRS-Bilanzierungspflicht. Mit den "IFRS for Small and Medium Sized Entities" hat das IASB jedoch im Februar 2007 einen ersten Standardentwurf präsentiert, der dem Bedürfnis nach einer weniger aufwendigen IFRS-Variante für den international ausgerichteten Mittelstand Rechnung tragen soll. Während das SME-IFRS bereits in Südafrika Anwendung findet und auch in weiteren Ländern ohne eigene Rechnungslegungsstandards auf Interesse stößt, ist die Umstellung auf diese abgespeckte IFRS-Variante in Deutschland noch nicht absehbar.
Alternative: Full-IFRS mit HGB Einzelabschluss
Da ein Abschluss nach den Full-IFRS durchaus Vorteile hinsichtlich Transparenz und Einschätzung des Unternehmenswertes bietet, können Unternehmen, die nicht am Kapitalmarkt ausgerichtet sind, natürlich auch freiwillig einen IFRS-Abschluss erstellen. Es zeichnet sich bereits heute ab, dass sich Rating-, Analyse- und Bewertungssysteme mittelfristig stärker an den IFRS ausrichten, da sie einen deutlichen Informationsmehrwert generieren: Eines der Hauptargumente für einen IFRS-Abschluss ist, dass die Bilanzierung sich an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientiert und einen wesentlich besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens gibt.
Während allerdings im ursprünglichen Referentenentwurf ein Wahlrecht vorgesehen war, anstelle des HGB-Jahresabschlusses einen nach IFRS zu erbringen, entfällt dieses Wahlrecht im Regierungsentwurf und der Einzelabschluss muss demnach auch weiterhin nach dem deutschen HGB erfolgen. Für die meisten Unternehmen kommt ein doppelter Abschluss nach dem modernisierten HGB und nach Full-IFRS sicherlich nicht in Frage.
Entwicklung von Strategien für die Übergangsphase
Kleine und mittelständische Unternehmen müssen sich jedoch schon heute auf die neuen Regelungen vorbereiten, die das BilMoG mit sich bringt, da es bereits für Geschäftsjahre gilt, die in 2009 beginnen. Obwohl sich das BilMoG an das HGB anlehnt, werden Abschlüsse in der Übergangsphase besonders in zwei Bereichen mehr Aufwand erzeugen: bei der Bewertung von Rückstellungen und der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss. Außerdem können bestimmte Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, auch schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
Auch wenn das BilMoG auf dem HGB aufbaut: Nach Meinung von Rainer Höttges sollte eine Umstellung auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften keinesfalls unterschätzt werden.
So können fehlerhafte Abschlüsse beispielsweise Auswirkungen auf das Rating durch die Banken und die Höhe der Pensionsrückstellungen haben. Für die Übergangsphase raten Experten deshalb, zügig Strategien und Umsetzungspläne zu entwickeln, falls dies noch nicht geschehen sei.
Wie sich Fachkräfte, Abteilungsleiter und Geschäftsführer auf die neuen Entwicklungen vorbereiten können, lesen Sie in den beiden nächsten Abschnitten.